Diese Praxis ist für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren
zugelassen (H-Arzt). Kostenträger für die Behandlung von Patienten mit
Verletzungen, die im Rahmen von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen
enstanden sind, sind die staatlichen Berufsgenossenschaften.

Ihre Aufgabe ist es, Unfallverhütungsvorschriften zu entwickeln
und deren Anwendungen in den Betrieben und Institutionen
zu überwachen sowie Unfallverletze möglichst rasch wieder in den
Arbeitsprozess zu integrieren.

Die Berufsgenossenschaften haben dafür eigene Krankenhäuser,
z.B. das Unfallkrankenhaus Hamburg-Lohbrügge, und ein eigenes,
streng überwachtes Therapieverfahren, das berufsgenossenschaftliche
Heilverfahren, an welchem nur speziell ausgebildete Ärzte mit
einer besonderen Praxisausrüstung teilnehmen dürfen, installiert.

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