Seit langem ist es möglich, Untersuchungen von Gelenken
und Weichteilen mit Ultraschallgeräten vorzunehmen. Hierbei kann
teilweise auf den Einsatz von Röntgenstrahlen verzichtet werden.

Die Ultraschalluntersuchung ist in der Regel dann angezeigt,
wenn es nicht um die Beurteilung knöcherner Strukturen geht.
Im Mittelpunkt der Ultraschalluntersuchungen stehen daher
die Rotatorenmanschette des Schultergelenkes, mögliche Reiz-
ergüsse am Knie- oder Hüftgelenk sowie Weichteilschäden.

Ein besonderes Aufgabengebiet hat sich die Sonographie mit dem
Einsatz bei der Vermessung von frühkindlichen Hüftgelenken
erschlossen. Diese Hüftgelenke weisen noch einen sehr hohen
Knorpelanteil auf. Ihre Verknöcherung schreitet langsam während
des ersten Lebensjahres voran. Hier können während der
ersten zwölf Monate bedeutsame, angeborene Fehlbildungen der
Hüftgelenke diagnostiziert und ihre Therapie überwacht werden.

Je früher angeborene Hüftgelenkveränderungen (Hüftdysplasie)
erkannt werden, umso größer sind die Erfolgsaussichten
einer rechtzeitig begonnen Therapie, z.B. mit einer Spreizhose.

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